Erfahrungen mit Überbrückungsleistungen (ÜL) für Unionsbürger*innen


Die Umfrage ist beendet!


Seit Ende 2016 gilt gemäß SGB XII § 23, dass Menschen, die von Grundsicherungsleistungen nach SBG II und SGB XII u. a. wegen eines Aufenthalts zur Arbeitssuche wegen fehlender Freizügigkeit ausgeschlossen sind, für eine Übergangsfrist von einem Monat "eingeschränkte Hilfen gewährt (werden), um den Zeitraum bis zur Ausreise zu überbrücken“. Einzelne Sozialgerichte haben diese Leistungen für längere Zeit bis quasi dauerhaft zugesprochen, auch von den Sozialämtern in den Berliner Bezirken wird dies in Einzelfällen praktiziert. 

 

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wiederum hat die Abläufe für die Berliner Sozialämter ebenfalls klar dargelegt. 

 

Allerdings wird uns immer häufiger über Defizite in der Praxis berichtet: 

Unter anderem werden Leistungen gar nicht oder nur teilweise gewährt, es werden bürokratische Hürden aufgebaut oder die Vergabe von Hilfen wird von einem dokumentierten Ausreisewillen abhängig gemacht.

Obwohl der zitierte Gesetzestext eigentlich unmissverständlich ist – und schenkt man den Aussagen einiger bezirklicher Sozialverwaltungen ebenfalls Glauben, dann stehen diese Überbrückungsleistungen grundsätzlich allen Unionsbürger*innen zu -, sind die Erfahrungen mit seiner Anwendung, die in der Fachgruppe Migration der Landesarmutskonferenz Berlin bekannt sind, häufig andere.

 

Da wir eine näherungsweise Vorstellung davon bekommen wollen, wie verbreitet die genannten Defizite tatsächlich sind, die zu Nicht- oder nur Teil-Gewährung von Hilfen in der Praxis führen, hat die Fachgruppe Migration eine Umfrage erarbeitet. Für diese benötigen wir Ihre Unterstützung und freuen uns, wenn Sie sich die Zeit nehmen können, unsere Fragen zu beantworten.  

Bitte schildern Sie aktuelle oder ältere Fälle.

Sie finden unseren Fragebogen auf diesen SeitenWenn Sie von mehreren Beispielen – auch älteren Fällen – berichten wollen, füllen Sie unsere Befragung entsprechend häufig aus. Es gibt für Sie oder Ihre Organisation keine Anzahl-Begrenzung zur Einarbeitung von konkreten Fall-Beispielen. Jedoch können Sie immer nur einen Fall pro Fragebogen einarbeiten. 

 

Die Beantwortung unserer Fragen wird ca. 10 Minuten Zeit in Anspruch nehmen, auch wenn der Umfang des Fragenkatalogs auf den ersten Blick umfassender erscheint. Vielfach ist es möglich, die Fragen mit einem einfachen JA oder NEIN zu beantworten.

 

Darüber hinaus ist es möglich, mehrere Fälle in unseren Fragebogen einzuarbeiten. 

 

Übrigens werden alle zur Verfügung gestellten Daten von uns anonymisiert ausgewertet.

 

Sobald wir einen besseren Überblick erhalten haben, ist es aus unserer Sicht wichtig, die Problembereiche entsprechend zu bündeln und unsere Ergebnisse an die politischen Entscheidungsträger*innen weiterzureichen. Wir halten es an dieser Stelle für immens wichtig, auf faktische Diskrepanzen zwischen Theorie und Praxis hinzuweisen. Dies gilt ganz besonders dann, wenn Menschen in unseren Sozialleistungssystemen notwendige Unterstützungsmaßnahmen verwehrt werden, auf die sie existentiell angewiesen sind. 

Kennen Sie weitere Projekte, die wir noch ansprechen sollten? Dann freuen wir uns, wenn Sie unsere Umfrage innerhalb Ihres Netzwerkes weiterreichen.

Je mehr Antworten und Praxis-Berichte uns erreichen, um so wirkungsvoller können wir an die politischen Entscheidungsträger*innen herantreten.

 

Wir danken Ihnen (oder Euch) schon jetzt für die Unterstützung. 

 

Karsten Krull für die Fachgruppe Migration
Karsten Krull für die Fachgruppe Migration