Armut und Zugang zum Recht

Es gilt: Gleiches Recht für alle. Aber wer wenig Geld hat, wird sich zweimal überlegen, das finanzielle Risiko eines Gerichtsverfahren einzugehen. Menschen in Armut haben es daher deutlich schwerer, nicht nur Recht zu haben sondern auch Recht zu bekommen.

 

Die Prozesskostenhilfe soll bedürftigen Menschen helfen, ihre Rechte vor Gericht zu verfolgen. Aber dieses Mittel wird häufig selbst zum Hindernis. Die Beantragung ist aufwändig, die Informationen schwer zugänglich. Die Hilfe wird schnell zur zusätzlichen Belastung.

 

Es gibt also noch einiges zu verbessern, wenn auch arme Menschen die gleichen Chancen auf ihr gutes Recht haben sollen. Im Rahmen der Veranstaltung "Armut und Zugang zum Recht" des Deutschen Instituts für Menschenrechte werden daher diese Fragen diskutiert:

  • Was hindert Menschen in Armut, ihre Rechte im ausgefeilten deutschen Rechtssystem durchzusetzen?
  • Wird das Recht auf „Waffengleichheit“ vor Gericht ausreichend beachtet und geschützt?
  • Wie hat sich die gesetzliche Veränderung der Prozesskostenhilfe auf das Recht auf „Waffengleichheit“ ausgewirkt?
  • Was kann die Politik tun, um die Barrieren abzubauen und das Menschenrecht auf Zugang zum Recht zu verwirklichen?


Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

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